FAQ - Antworten auf fast alles
Allgemein
Sobald Sie in unserer Praxis einen Termin vereinbaren, sei es telefonisch oder persönlich, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gemäß § 611 ff. BGB zwischen Ihnen und unserer Praxis zustande. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Leistung für gesetzlich Versicherte, Privatpatienten oder Selbstzahler handelt. Für das Zustandekommen des Vertrages ist keine besondere Form erforderlich.
Unsere Öffnungszeiten:
- Neukirchen-Vluyn, Hochstr. 22:
Mo – Fr: 08:00 – 20:00 Uhr (Rezeption bis 18.00 Uhr) Sa: 09:00 – 13:00 Uhr - Neukirchen-Vluyn, Ernst-Moritz-Arndtstr. 44:
Mo – Fr: 08:00 – 20:00 Uhr (Rezeption bis 18.00 Uhr) - Krefeld, Virchowstr. 109: Mo – Do: 08:00 – 18:00 Uhr (Rezeption bis 17.00 Uhr) Fr: 08.00 – 15.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten können Sie gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Der Termin ist erst dann gültig, wenn er telefonisch bestätigt wird. Kontakt und Termin
Bitte kommen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, damit Sie Zeit haben, Termine zu machen, ändern oder Fragen zu stellen. 10 Minuten vor Behandlungsbeginn sind sinnvoll. Wenn Sie zum ersten Termin kommen, müssen Sie einige Dinge mitbringen. Bitte beachten Sie die folgende Liste:
- Die Verordnung:Diese darf nicht älter als 28 Tage sein, sonst ist sie ungültig.
Bitte denken Sie bei Ihrem ersten Termin neben der Verordnung Ihres Arztes an eventuell vorhandene Behandlungsunterlagen, wie SPZ-Berichte oder Reha-Berichte. - Ihre Gesundheitskarte: Diese benötigen wir, um Ihre Daten zu erfassen und Ihre Behandlung abzurechnen.
- Ihre EC-Karte: Für jede Verordnung müssen Sie eine Zuzahlung leisten, ähnlich wie bei Medikamenten. Wir ziehen das Geld im Namen Ihrer Krankenkasse ein. Die Zahlung ist zu Beginn der Therapie fällig. Ihre Quittung erhalten Sie direkt nach der Zahlung.
- Bequeme Kleidung: Damit können Sie sich frei bewegen.
- Ein Handtuch
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und hoffen, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen.
Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Nach dem Datenschutzrecht sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, für welche Zwecke wir Ihre Daten in unserer Praxis verwenden.
Verantwortliche Stelle (Praxisinhaber)
- Therapiezentrum van Asperen, Hochstraße 22, 47506 Neukirchen-Vluyn
- Therapiezentrum van Asperen, Ernst-Moritz-Arndtstraße 44, 47506 Neukirchen-Vluyn
- Therapiezentrum van Asperen, Virchowstraße 109, 47805 Krefeld
Wir haben keinen Datenschutzbeauftragten bestellt, da unsere Praxis weniger als zehn Mitarbeiter mit Zugriff auf wenig umfangreiche personenbezogene Daten beschäftigt, die keine Datenschutzfolgenabschätzung erfordern (Beschluss der DSK vom 26.04.2018).
Zweck der Verarbeitung
Wir verarbeiten Ihre Daten, um Heilbehandlungen durchzuführen. Rechtliche Vorgaben verpflichten uns dazu, diese Daten mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren.
Empfänger Ihrer Daten
Wir sind ein von den gesetzlichen Krankenkassen und Unfallversicherungen zugelassener Leistungserbringer und auf diese Weise in die vertragsärztliche Versorgung eingebunden. Das Sozialgesetzbuch verpflichtet uns, Informationen über Ihre Behandlung und den Behandlungserfolg und weiterführenden Empfehlungen an den Ihren Arzt weiterzugeben.
Folgende Informationen zur Abrechnung unserer Leistungen müssen wir entsprechend gesetzlichen Regelungen an Ihre Krankenkasse übermitteln: Abrechnungsdaten, Verordnungsblätter, Behandlungsbestätigungen, ggf. Genehmigungen der Krankenkassen.
- Das Sozialgesetzbuch gestattet uns, eine Abrechnungsstelle mit der Durchführung der Kassenabrechnung zu beauftragen.
Unsere Abrechnungsstelle für die Praxen in Neukirchen-Vluyn ist die
THEORG SOVDWAER GmbH, Frankstrasse 5, 71608 Ludwigsburg (www.sovdwaer.de) - Das Sozialgesetzbuch gestattet uns, eine Abrechnungsstelle mit der Durchführung der Kassenabrechnung zu beauftragen.
Unsere Abrechnungsstelle für die Praxis in Krefeld ist die
S+T Software Technic GmbH, Nordstrasse 21, 22102 Paderborn
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist neben den einschlägigen gesetzlichen Regelungen, Richtlinien und Rahmenverträgen der zwischen Ihnen und uns bestehende Behandlungsvertrag und die damit verbundene Erfüllung eigener Interessen.
Aufsichtsbehörde
Bei Verletzung Ihrer Rechte steht Ihnen die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde offen:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,
Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Telefon: 0211/38424-0 Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Therapeutische Leistungen sind Versicherungsleistungen der Krankenkassen. Allerdings übernehmen die Krankenkassen nicht in jedem Fall die Gesamtkosten. Im Normalfall ist eine Eigenbeteiligung vorgesehen, die sich wie folgt zusammensetzt: 10,00€ Rezeptgebühr + 10% des Rezeptwertes. Sie zahlen die Zuzahlung vor Anfang der Behandlung. Unsere Rezeption, wird Ihnen den genauen Betrag mitteilen. sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, bringen Sie bitte Ihre Befreiungskarte mit.
Ein verabredeter Therapietermin ist verbindlich! Termine können nur in dringenden Fällen 24 Stunden vorher abgesagt werden. Andernfalls müssen wir Ihnen eine Ausfallrechnung in Rechnung stellen, sollten wir Ihren Termin nicht mehr kurzfristig vergeben können. Für jeden verpassten und nicht 24 Stunden vorher abgesagten Termin müssen wir eine private Ausfallpauschale berechnen. Diese richtet sich in der Höhe nach der Dauer des verpassten Termins. Leider können wir keine Ausnahme von dieser Regelung machen. Am Wochenende haben Sie die Möglichkeit eine Nachricht zu hinterlassen auf unserem Anrufbeantworter.
Bitte beachten Sie, dass FANGO-Behandlungen gegebenenfalls Rückstände auf Ihrer Kleidung hinterlassen können. Wir raten deshalb, bei einer FANGO-Behandlung ältere Wäsche anzuziehen. Wir weisen darauf hin, dass wir im Falle einer Verschmutzung Ihrer Kleidung keine Kosten übernehmen bzw. nicht für den Schaden haften.
Entweder haben Sie ein Privatrezept über eine therapeutische Leistung erhalten, oder Sie möchten aus eigenem Antrieb heraus aktiv gegen Ihre Beschwerden vorgehen. Erkundigen Sie sich vor dem ersten Termin über Ihren Versicherungsstatus und klären Sie eine mögliche Kostenübernahme durch Ihre Privatversicherung bzw. private Zusatzversicherung. Werden einzelne Abrechnungspositionen oder Teile der Rechnung nicht in vollem Umfang von Ihrer Versicherung übernommen, ist der nicht erstattungsfähige Betrag von Ihnen selbst zu tragen.
Wir bieten Ihnen folgende Privatleistungen an
- Osteopathische Behandlung für Erwachsene, Kinder und Babys
Behandlung 30 Minuten 60,- € / Behandlung 60 Minuten 119,50 € - Heilpraktiker Leistungen
Allgemeine Untersuchung
Behandlung 60 Minuten 95,- € - Atlas Therapie
Erstbehandlung 40 Minuten 65 €
Folgebehandlung 20 Minuten 35,- € - Manuelle Ganzkörperkorrektur (Chiropraktik)
Erstbehandlung 60 Minuten 95,- €
Folgbehandlung 40 Minuten 65,- €
Folgbehandlung 20 Minuten 35- € - Manuelle Faszientherapie
Erstbehandlung 60 Minuten 95,- €
Folgebehandlung 40 Minuten) 65,- € - Physiotherapie Leistungen
Kiefergelenkbehandlung
Krankengymnastik (Zusatzzeit mit bestehendem Rezept) 20 Minuten 36 €
Massage 40 Minuten 50 €
Massage mit Fango
Taping
Tape innerhalb der Behandlung
Für weitere Fragen und wichtige Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Osteopathie
Osteopathie ist eine sichere Behandlungsform, die sich auf die Bewegungen des Körpers und auf die Bewegungen im Körper konzentriert. Diese Beweglichkeit ist erforderlich, um ohne Beschwerden zu funktionieren. Bei der Behandlung liegt der Schwerpunkt auf den Problemen in der Struktur und Mechanik des Körpers. Ein Osteopath sucht also zuerst nach der Ursache einer Erkrankung. Er konzentriert sich auf die Probleme in der Struktur und Mechanik des Körpers, wobei es das Ziel ist, die Gesundheit des Patienten zu optimieren. Osteopathie ist eine sanfte, manuelle Form der Medizin, die sich auf die Feststellung und Behandlung von Störungen in der Beweglichkeit von Gelenken und Geweben im Allgemeinen konzentriert. Das Konzept der Osteopathie basiert darauf, dass der Mensch als lebender Organismus eine strukturelle (Anatomie) und funktionelle (Physiologie) Einheit ist. Struktur und Funktion beeinflussen einander gegenseitig über:
- das parietale System Der Bewegungsapparat wird gebildet von Knochen, Muskeln, Sehnen, Gelenken, Wirbel.
- das viszerale System Die inneren Organe mit ihren Blutgefäßen, Lymphbahnen und Nerven.
- das craniosacrale System Der Schädel, Spinalkanal und das Kreuzbein mit der zerebrospinalen Flüssigkeit, die Membranen und das Nervensystem.
Das parietale -, viszerale und craniosacrale System arbeiten zusammen gegen Krankheit, damit der Körper gesund bleibt. Wenn ein Teil des Körpers nicht richtig funktioniert, dann hat das eine Auswirkung auf den Rest und es kann Beschwerden verursachen.
Laut Deutschem Gesetz dürfen nur zertifizierte Osteopathen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Heilpraktiker Ausbildung in Deutschland praktizieren.
Unsere Osteopathen sind hoch qualifiziert und haben alle die Heilpraktiker-Prüfung mit Erfolg absolviert. Außerdem sind sie beim zuständigen Gesundheitsamt registriert und geprüftes Mitglied im Verband des Osteopathen Deutschland e.V. (VOD e.V).
Fragen Sie immer beim Osteopathen nach, ob er auch Heilpraktiker und ordentliches Mitglied in einem anerkannten Osteopathie Verband ist. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass er weder versichert ist (somit haben sie keinerlei Ansprüche auf Regress) noch wird Ihre Krankenkasse die Kosten der Behandlung übernehmen.
Ein erster Besuch in ein Osteopath verfällt in die gleiche Weise wie einen ersten Besuch in einen Hausarzt. Der Osteopath möchte zuerst wissen, wann die Beschwerden angefangen haben und wie sie erstellt wurden. Eine umfassende klinische Geschichte wird gemacht um einen Eindruck von dem klinischen Bild und die aktuellen Behandlungsmethoden zu bekommen. Dies ist wichtig, weil der Patient vielleicht noch nie zuvor mit dem Arzt gesprochen hat. Osteopathen sind geschult, um in der Lage zu zeigen, dass Beschwerden zu einer anderen Behandlung benötigen oder durch den Hausarzt behandelt werden.
Von Beginn seiner Ausbildung entwickelte eine Empfindlichkeit der Osteopath in den Fingern. Die Statur des Patienten und die Struktur des Körpers werden sorgfältig mit den Händen. Der Osteopath spürt die Bewegungen der Gelenke und weiß so oder diese Bewegungen begrenzt oder übermäßige. Er oder sie wird der Zustand der Gewebe, Muskeln und Bindegewebe Forschung zu sehen, ob dies normal oder unter Stress ist. So kann der Osteopath bestimmen, wo im Körper die ideale Balance in der Struktur und Mechanik.
Beweglichkeitsverlust kann durch von außen einwirkende Kräfte oder durch Prozesse im Körper selbst entstehen. Eine Überbelastung des Gewebes nimmt hierbei eine zentrale Rolle ein. Die starken Kräfte von außen greifen die Qualität des Gewebes an, was zu einer Verhärtung führt, z.B. nach einem schweren Fall oder einer heftigen Prellung, nach einer Operation, einem Knochenbruch, manchmal auch nach einer komplizierten zahnärztlichen Behandlung. Auch eine schwere Geburt oder eine Vakuumentbindung, bei der das Köpfchen eines Babys viel mitmachen muss, kann zu einem Bewegungsverlust führen.
Prozesse im Körper selbst:
- Vererbung, bestimmte Familien sind von Natur aus steifer gebaut
- Entzündungen im Gewebe können Narben hinterlassen
- Überbelastung durch verkehrte Ernährung kann zu einer Anhäufung von Abfallstoffen führen, durch die sich das Gewebe verhärtet
- Langfristiger Stress beeinflusst die (Neben-)Nieren und Därme, Angst wirkt versteifend
Der Osteopath unterteilt den Körper in drei Bewegungssysteme: das parietale System, das viszerale System und das craniosakrale System.
- Das parietale System: Der Bewegungsapparat, d.h. Knochen, Muskeln und Gelenke. Ein blockiertes (schlecht bewegliches Gelenk) verursacht Schmerzen. Wir können dann z. B. unseren Rücken nicht mehr vollständig strecken oder unser Knie nicht mehr beugen.
- Das viszerale System: Die inneren Organe mit ihrem Aufhängungssystem, die Blutgefäße und das Lymphsystem, z. B. in der Hals-, Brust- und Bauchhöhle. Die Bewegungen erfolgen hier hauptsächlich unbewusst – denken Sie an Lungen, Herz, Darm, Magen, etc. Zudem gibt es Bewegungen, die durch das Zwerchfell entstehen. Neben der Funktion in Verbindung mit der Atmung übernimmt das Zwerchfell eine Pumpfunktion für die Bauchorgane. Dies stimuliert den Blutkreislauf und verbessert die Darmtätigkeit.
- Das craniosakrale System: Schädel, Wirbelkanal-Komplex mit Nerven und Sauerstoffzirkulation. Die Bewegungen hier sind nicht sichtbar, für einen geübten Osteopathen jedoch fühlbar. Es handelt sich um eine Bewegung, die den Sauerstoffkreislauf aufrecht hält, und damit den Transport von wichtigen Nähr- und Abfallstoffen durch die Zellwand. Dieser Transport ist für einen guten Zustand der Zellen wichtig.
Zwischen den drei Systemen besteht eine ständige Wechselwirkung. Durch normale Körperbewegungen werden auch die Organe in der Brust- und Bauchhöhle mit bewegt. Die drei Systeme sind durch Bindegewebe, Blutgefäße, Lymphgefäße und Nerven miteinander verbunden. Bei verminderter Bewegung tritt ein Versauern des Gewebes auf, wodurch Schmerzen und Funktionsverlust entstehen können. Dadurch kann eine der wichtigsten Funktionen, das natürliche Abwehrsystem, geschwächt werden oder überempfindlich reagieren, z. B. in Form von Schmerzen, Nahrungsmittelintoleranz und/oder Allergien. Bei einem hohen Maße an Versauerung kann der Körper mit einer Entzündungsreaktion reagieren. Dies ist ein Versuch des Körpers, schädliche Stoffe durch einen verstärkten Sauerstofffluss und eine erhöhte Aktivität (Wärme, Rötung, Schwellung, Schmerz, Funktionsverlust) loszuwerden. Ist der Körper nicht im Stande, von der Entzündungsreaktion zu genesen, kann ein Osteopath den Körper hierbei unterstützen, indem er die Gewebe in ihrer Bewegung stimuliert. Wir können häufig feststellen, dass Beschwerden nicht dort entstehen, wo sich die primäre Ursache befindet, und dass ein beträchtlicher Zeitraum zwischen dem Ursprung und der Beschwerde liegen kann, in Bezug auf die der Patient sich behandeln lässt. Hier einige Beispiele:
- Ein Sturz auf den Steißbeinknochen kann nach einiger Zeit zu Kopfschmerzen und Schwindel führen.
- Der Verlust eines Zahns kann bei Kindern Lern-, Verhaltens- oder motorische Störungen zur Folge haben.
- Bauchoperationen können nach einiger Zeit Stuhlgangprobleme, Rückenschmerzen, Kopfschmerzen, Nacken- und Schulterbeschwerden verursachen.
Osteopathie als Privatleistung:
Die Kosten und Dauer einer osteopathischen Behandlung in unser Praxis sind 60,00 € pro 30 Minuten
Osteopathie als Kassenleistung:
Mittlerweile bezahlen auch immer mehr gesetzliche Krankenkassen die osteopathische Behandlung.
Bitte informieren Sie sich über die genauen Konditionen bei Ihrer Krankenkasse!
Viele Krankenkassen eröffnen ihren Versicherten im Rahmen einer Satzungsleistung die Möglichkeit der osteopathischen Behandlung, wenn diese medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ein Fortschreiten der Krankheit zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Der Anspruch setzt voraus, dass die osteopathische Behandlung durch einen Arzt veranlasst wird. Eine entsprechende formlose ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen, die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Osteopathie Verband berechtigt.
Krankenkassen übernehmen die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden in der Regel 80 % des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung.
Sie benötigen zur Behandlung ein von Ihrem Arzt ausgestelltes, formloses Privatrezept mit Ihrer Diagnose und der Verordnung über 6 x osteopathische Behandlung.
Abrechnung
Die Abrechnung für Ihre osteopathische Behandlung erfolgt wie bei einem Privatpatienten.
Diese Rechnung bezahlen Sie zunächst selbst und reichen sie zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung im Original bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse überweist dann den Erstattungsbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto.
Sollten Sie noch Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Bei den meisten Beschwerden ist nach 3 – 4 Behandlungen eine deutliche Besserung feststellbar. Bei hartnäckigen Beschwerden kann eine vollständige Genesung länger auf sich warten lassen, und somit werden mehrere Behandlungen erforderlich sein. Für weiterer führende Information sprechen Sie uns einfach an, oder kontaktieren Sie uns.
Logopädie
Unter Logopädie versteht man die Vorbeugung, Diagnose, Beratung und Behandlung von Stimm-Sprach-Sprech-Schluck- und Hörstörungen bei Patienten jeden Alters.
Das Ziel ist die Wiederherstellung, die Optimierung oder die Erhaltung der kommunikativen Fähigkeiten sowie des Schluckvorganges.
Eine Voraussetzung für die logopädische Behandlung ist eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung. Sie erhalten diese Verordnung vom Kinderarzt,
Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Neurologen, Zahnarzt oder Kieferorthopäden.
Sie können sich/Ihr Kind telefonisch oder per E-Mail für eine logopädische Therapie anmelden. Sie haben auch die Möglichkeit uns direkt im Therapiezentrum zu besuchen. Wir bieten Ihnen dann schnellstmöglich einen Termin an.
Voraussetzung für die Logopädie ist eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung. Die Therapie soll spätestens 14 Tage nach dem Ausstellungsdatum angefangen werden. Im Erstkontakt findet zunächst ein Anamnesegespräch statt. Dann erfolgt eine gezielte logopädische Diagnostik. Bei Behandlungsbedarf wird ein Therapieplan mit Therapiezielen, wobei die vorliegenden Schwierigkeiten, die Interessen und die Wünsche des Patienten berücksichtigt werden, erstellt. Danach beginnt die eigentliche Therapie. Neben spezifischen logopädischen Übungen sind auch Gespräche über den Therapieverlauf mit dem Patienten und/oder Angehörigen Bestandteil der Behandlung.
Die Therapiefrequenz, die Dauer einer Therapieeinheit und die Anzahl der Behandlungen werden vom Arzt auf der Verordnung vermerkt. Im Regelfall findet die Behandlung ein- bis zwei Mal wöchentlich statt. Bei bestimmten Störungsbildern, wie z.B. Schlaganfall, kann die Therapie jedoch mehrmals in der Woche stattfinden. Eine Therapieeinheit dauert 30, 45 oder 60 Minuten. In der Regel beträgt die Behandlungszeit 45 Minuten. Meist verordnet der Arzt zehn Therapieeinheiten pro Verordnung. Nach jeder Verordnung erhält der Arzt vom Logopäden einen Bericht, in dem der Therapieverlauf beschrieben wird und eine Empfehlung zur Fortsetzung oder der Abschluss der Therapie erläutert wird. Der Arzt entscheidet über die Weiterverordnung der Therapie. Die Gesamtzahl der Behandlungen wird nach den Heilmittelrichtlinien festgestellt.
Bei medizinischer Indikation und auf ärztlicher Verordnung werden Hausbesuche bei Ihnen im Haus, im Senioren-, Kinder- oder Pflegeheim durchgeführt. Zudem können Kinder mit Behinderung und einem Integrationsstatus auch in integrativen Einrichtungen, wie Kindergärten oder Schulen, betreut werden.
Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Die logopädische Behandlung muss ärztlich verordnet werden! Bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten für die Behandlung in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Mit Beginn des 18. Lebensjahres sind Sie verpflichtet einen Eigenanteil in Höhe von 10% des Rezeptwertes zzgl. 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung zu leisten. Der Eigenanteil entfällt, falls Ihre Krankenkasse Ihnen eine Befreiung von der Zuzahlung erteilt hat (z.B. chronisch Kranke). Sie erhalten in dem Fall einen entsprechenden Ausweis, den Sie bei Behandlungsbeginn vorlegen müssen.
Sind Sie privat versichert, dann wird Ihnen die Behandlung in Rechnung gestellt. Die Rechnung reichen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Klären Sie im Vorfeld die Kostenübernahme. Die Kostenübernahme ist u.a. abhängig von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag, mit der Versicherungsgesellschaft.
Da die Therapie in der Regel ein- bis zwei Mal die Woche im Therapiezentrum stattfindet, ist Ihre Kooperation von großer Bedeutung für den Therapieerfolg. Die von uns mitgegebenen logopädischen Übungen sollten ein Teil vom Alltag sein.
Wir arbeiten intensiv mit Ärzten, Neurologen, Ergotherapeuten, anderen Therapeuten, Lehrkräften und Pflegepersonalzusammen.
Die interdisziplinäre Zusammenarbeit ermöglicht eine optimale Betreuung des Patienten.
Fitness
In unserer Praxis in der Ernst-Moritz-Arndt-Straße 44 können Sie an modernsten Trainingsgeräten in einer entspannten Atmosphäre trainieren.
Wir bieten Ihnen verschiedene Vertragsmodelle an, je nachdem wie lange und wie oft Sie trainieren möchten.
- Jahresvertrag 34,- € monatlich
- Monatsvertrag 38,- € monatlich
- 10-er Karte 50,- €
- Personal Training 75,- € Stunde
In unserer Praxis in der Hochstraße 22 bieten wir Ihnen ein innovatives Training mit den Trainingsgeräten von e-Gym und Fle-xx an.
Diese Geräte passen sich automatisch an Ihre Körpermaße und Ihr Leistungsniveau an und ermöglichen Ihnen ein effektives und sicheres Training.
Außerdem können Sie bei uns Cardio- und Functional Training machen, um Ihre Ausdauer und Beweglichkeit zu verbessern.
Auch hier haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Vertragsmodellen:
- 24 Montate 49,- € monatlich e-Gym/Fle-xx
- 12 Monate 59,- € monatlich e-Gym/Fle-xx
- Monatsvertrag 69,- € e-Gym/Fle-xx
- Monatsvertrag 25,- € Fle-xx Rückenprogramm
- EMS-Training 25,- 20 Min.
- Funktional Training 75,- € Stunde
Kommen Sie vorbei und überzeugen Sie sich selbst von unserem Fitness-Angebot. Wir freuen uns auf Sie!
Sie können während unserer Öffnungszeiten unbegrenzt trainieren. Wir sind sonntags geschlossen.
Die aktuelle Fitnesszeiten werden Anfang Dezember freigegeben. Während Öffnungszeiten der Physiotherapie können Sie trainieren.
Wir bieten EMS-Training an in das Therapiezentrum an der Hochstraße 22.
Nein, es tut nicht weh. Bei der EMS-Trainingsmethode wird niederfrequenter Minimalstrom verwendet. (Zum Vergleich: Ein EMS Gerät ließe sich mit einem Handy-Akku betreiben.) Auch wird der Strom nicht einfach „ein- und ausgeschaltet“. Die Impulse lassen sich individuell für jede Muskelgruppe separat ansteuern und steigen langsam an. Du selbst entscheidest, wann Deine Belastungsgrenze erreicht ist. Der Trainer ist allerdings stets motiviert, Deine tatsächliche Belastungsgrenze herauszufinden.
Ja! Die Wirkungsweise kannst du hier noch einmal nachlesen. Generell gilt natürlich: Ohne Fleiß kein Preis. Du solltest versuchen Deine 20 Minuten EMS Training sinnvoll zu nutzen und Dich vom Trainer motivieren und leiten zu lassen. Nur wer sich anstrengt gibt dem Muskel den Impuls zu wachsen.
Auch solltest Du, wenn möglich, Deine Trainingsintervalle regelmäßig setzen.
In der ersten Woche montags zu trainieren und in der darauffolgenden Woche freitags,
macht die Pause und den „Erinnerungseffekt“ für den Muskel zu lang.
Außerdem: Der Muskel wächst nicht während des Trainings, sondern während der darauf folgenden Erholungsphase.
Das 18 x intensivere EMS Training, erfordert auch eine ausreichend lange Erholungsphase.
Massage
Pro 40 Minuten zahlen Sie 50,00 Euro. Sie kaufen diese einfach bei uns in der Praxis und bezahlen bar oder mit EC-Karte.
Während Ihrer Massage benützen wir spezielles Massageöl, z.B. Lavendel Rosalina, Zitrone, Minze und Johanniskraut. Die Öle verbessern das Hautbild. Die Haut sieht strahlend, jung und frisch aus und fühlt sich angenehm an.
Klassische Massage Ganzkörper: 40/80min
Teilmassage (klassische Massage): 20/40min
- Rücken+Nacken
- Hand(-Arm)
- Fuß(-Bein)
- Gesicht
zusätzlich zu buchen zur klassischen Massage: 20min
- Behandlung mit Schröpfgläsern
- Fango
Fußreflexzonenmassage: 20min